Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und der Auktorin die jeweils mit 1.883,16 EUR (darin 313,86 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger und die Auktorin waren verheiratet; sie hatten 2003 bei der beklagten Bankgesellschaft einen vereinbarungsgemäß einmal ausnützbaren, in monatlichen Pauschalraten zurückzuzahlenden Kredit aufgenommen. Für diesen Kredit haftete unter anderem – als zusätzliche Sicherheit au…
Rechtliche Beurteilung [19] Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist aber nicht berechtigt. [20] 1.1. Nach § 22 Abs 1 ZPO hat, wer als Besitzer einer Sache oder eines dinglichen Rechts geklagt wird, sich aber in den Rechtsstreit nicht einlassen will, weil er im Namen eines Dritten zu be…