JudikaturJustizRS0109222

RS0109222 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2014

Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Weg im Sinne der angeführten Bestimmung gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf.

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