Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 7.605.- (darin S 1.267.50 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 8. 8. 1976 geborene Kläger ist deutscher Staatsbürger. Er wurde am 28. 3. 1991 in Großarl, Salzburg, als Fußgänger vom alkoholisierten Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW angefahren und schwer verletzt. Der Lenker wurde mit dem am 21.9.1993…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Zutreffend haben die Vorinstanzen beim vorliegenden Sachverhalt mit Auslandsberührung die Berechtigung der Klageforderung nach österreichischem Recht beurteilt. Das Haager Straßenverkehrsübereinkommen (BGBl 1975/387) steht in Österreich seit 3. 6. 1975 in Geltung…