JudikaturJustizRS0109220

RS0109220 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Ist aus der Anfechtungserklärung und den Ausführungen der Revision zweifelsfrei zu entnehmen ist, wie weit das Berufungsurteil angefochten wurde, schadet auch ein verfehlter Rechtsmittelantrag nicht.

Entscheidungen
5