JudikaturJustizRS0109170

RS0109170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Februar 2022

1. Ausführungen zur Frage des billigen Ermessens nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG. 2. In das bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG auszuübende billige Ermessen können sowohl Argumente der Abrechnungserleichterung als auch Argumente einer dadurch erreichbaren höheren Kostenverteilungsgerechtigkeit einfließen.

Entscheidungen
8