Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge geben. Die Antragstellerin ist schuldig, den zu 1., 2., 10. und 11. angeführten Antragsgegnern binnen 14 Tagen die mit 445,82 EUR (darin 74,30 EUR an USt) bestimmten Kosten und den zu 3., 5. und 6. angeführten Antragsgegnern binnen 14 Tagen die …
Text Begründung: In dem im Wohnungseigentum der Verfahrensparteien stehenden Haus der Liegenschaft EZ *****, befinden sich in der Tiefgarage sowohl 16 (gewöhnliche) Abstellflächen (davon drei für Besucher) als auch 10 Parkwippen (mit insgesamt 20 Stapelabstellflächen). Mit Ausnahme der drei für Besucher…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil ua eine Stellungnahme zur wohnungsrechtlichen Qualifikation der Teile einer Stapelparkanlage angezeigt ist; er ist allerdings nicht berechtigt . 1. Die als Mangelhaftigkeit der Rekursentscheidung gerügte fehlende Nachvollziehbarkeit liegt nicht vor (§ 71 Abs 3…