Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der beklagten Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Verbesserung des Widerspruches vom 18.11.1996 (ON 6) bewilligt wird. Die beklagte Partei hat d…
Text Begründung: Nach Erhebung eines Einspruches gegen den über S 71.852,-- sA ergangenen bedingten Zahlungsbefehl vom 5.6.1996 erschien der Beklagte zu der für den 24.10.1996 anberaumten mündlichen Streitverhandlung trotz gemäß § 27 Abs 1 ZPO bestehender Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt. Das Erstgeric…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil sich das Rekursgericht - wie im folgenden noch darzulegen sein wird - entgegen der hiezu vorhandenen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs mit der Frage der auffallenden Sorglosigkeit nicht auseinandergesetzt hat; er ist auch berechtigt. Zunächst ist darau…