JudikaturJustizRS0109034

RS0109034 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 1998

Die erst in der (ordentlichen) Revision unternommene Bekämpfung einer erstgerichtlichen Feststellung durch die in erster Instanz siegreiche Partei kann vom Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgegriffen werden.

Entscheidungen
2