RS0109032 – OGH Rechtssatz
RS0109032 – OGH Rechtssatz
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Ein Übergabsvertrag ist - umsomehr wenn er außerhalb der bäuerlichen Lebensordnung in Erscheinung tritt - ein Vertrag eigener Art, der - bei Zutreffen der Voraussetzungen - aber nichtsdestoweniger wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) angefochten und gegen dessen Wirksamkeit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden kann.