Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die, soweit damit im verbundenen Verfahren 11 C 551/96g die Klage zurückgewiesen und der beklagten Partei Kosten des Verfahrens erster Instanz von S 4.872,72 (darin S 812,12 Ust) und des Verfahrens zwei…
Text Begründung: Bei einer Bootsmesse in der Bundesrepublik Deutschland kaufte der in Deutschland wohnhafte Beklagte von der Klägerin, die in Österreich ihren Sitz hat, ein Motorboot. Der Beklagte gab sein altes Motorboot in Zahlung. Im Kaufvertrag wurde die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes und d…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Rechtsauffassung des Rekursgerichtes durch die bisherige höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht gedeckt ist. Dies wahrzunehmen ist trotz des Inkrafttretens des LGVÜ schon deshalb von Bedeutung, weil außerhalb des Anwendungsbereiches diese…