Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten S 811,84 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei der Hemmung der Verjährung gemäß § 9 Abs 2 KO um eine Ablaufshemmung handelt, zutreffend bejaht, sodaß auf die Richtigkeit dieser Ausführungen verwiesen werden kann (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers ist ergän…
Rechtliche Beurteilung Vorweg kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Anordnung der Hemmung des § 9 Abs 2 KO nicht nur auf Verjährungsfristen im eigentlichen Sinn, sondern auch auf Präklusivfristen genauso analoge Anwendung finden muß, wie nach einhelliger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs auch die Bestimmung de…