Spruch Die Ablehnung des Oberlandesgerichtes Innsbruck in der Anzeige vom 15. August 1997 wird zurückgewiesen, jene vom 16.September 1997 (durch den Privatbeteiligten) ist nicht gerechtfertigt. Zur Entscheidung über die Ablehnung des Landesgerichtes Innsbruck werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbr…
Text Gründe: Arnold M***** lehnte in einer an den öffentlichen Ankläger gerichteten Anzeige (§ 86 Abs 1 StPO) wegen Verleumdung und "falscher Zeugenaussage vor Gericht" und nachfolgend als Privatbeteiligter (§ 48 Z 1 StPO) das Oberlandesgericht Innsbruck als befangen ab.…
Rechtliche Beurteilung Während § 72 Abs 1 StPO dem Anzeiger kein Recht auf Ablehnung von Gerichtspersonen einräumt, hat der Privatbeteiligte Gründe anzugeben und darzutun, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit des Abzulehenden in Zweifel zu setzen (vgl auch § 73 zweiter Satz StPO). Geschieht dies, wie vorliegend, …