RS0108873 – OGH Rechtssatz
RS0108873 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Anhängigkeit des Gerichtsverfahrens als Voraussetzung für eine (versuchte) Bestimmung zur falschen gerichtlichen Beweisaussage ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
RS0108873 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Anhängigkeit des Gerichtsverfahrens als Voraussetzung für eine (versuchte) Bestimmung zur falschen gerichtlichen Beweisaussage ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.