Spruch Die Akten werden dem Berufungsgericht zur amtswegigen Berichtigung des Urteils vom 27.Februar 1997 durch Beisetzen des Ausspruches, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist, zurückgestellt.…
Text Begründung: Unstrittig ist, daß der Kläger von der Beklagten unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 3.11.1995 gekündigt wurde. Er begehrt von der Beklagten S 218.032,96 an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 3.11.1995 bis 31.3.1996. Nach den hier anzuwendenden kollektivvertr…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision in den dem ASGG unterliegenden Rechtssachen nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche B…