RS0108701 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Bezugnahme auf § 2 EStG in § 265 Abs 4 ASVG bezweckt, daß unter den auf die Witwenpension anzurechnenden Einkünften Nettoeinkünfte zu verstehen sind.
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Die Bezugnahme auf § 2 EStG in § 265 Abs 4 ASVG bezweckt, daß unter den auf die Witwenpension anzurechnenden Einkünften Nettoeinkünfte zu verstehen sind.