Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 17.812,50 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Begründung: Mit Kaufvertrag vom 15.4.1994 erwarb die Klägerin aus dem Gutsbestand einer Liegenschaft mehrere Grundstücke, für welche im Grundbuch eine eigene Einlagezahl eröffnet wurde. Diese Grundstücke bilden in der Natur das Schloß K***** samt Schloßpark und Zufahrtswegen. Das Schloß wurde vor …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist nicht zulässig. Das Vorbringen der Klägerin über die Verkäufe zweier anderer Schlösser, bei welchen Seegrundstücke mitverkauft worden seien, widerspricht einerseits dem Neuerungsverbot und ist andererseits schon deshalb unbeachtlich, weil es an sich zwar durchaus zulä…