Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsteller haben die für ihr Rechtsmittel verzeichneten Barauslagen selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Antragsteller, durchwegs Hauptmieter in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus *****, haben in einem gemäß § 40 Abs 1 MRG zum Gericht gelangten Verfahren die Überprüfung der ihnen für das Jahr 1996 vorgeschriebenen Betriebskosten begehrt, wobei es in dritter Instanz nur mehr um zwei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Richtig ist, daß § 21 Abs 1 MRG eine taxative Aufzählung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten enthält (EvBl 1984/140; WoBl 1993, 171/117; MietSlg 46.292 ua), sodaß die hier von den Antragsgegnern geltend gemachten Aufwendungen für di…