Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 25.965,28 (darin enthalten S 4.327,54 USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die in F***** in Kärnten ansässige klagende Partei begehrt mit der am 29. 7. 1999 beim Erstgericht eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Belgien hat, die Zahlung von S 2,100.107,-- (sA) aus dem Titel des Schadenersatzes; dazu wird auch noch ein Feststellungsbe…
Rechtliche Beurteilung Da der erkennende Senat die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, die damit bekämpften Entscheidungsgründe des angefochtenen Beschlusses hingegen für zutreffend erachtet, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen und sie, bezugnehmend auf die wesentlichen Ausführungen des Revisionsreku…