JudikaturJustizRS0108514

RS0108514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2015

Die Einbringung eines Betriebes nach § 12 UmgrStG bewirkt Einzelrechtsnachfolge. Mangels privativer Schuldübernahme gehen daher Unterlassungsverpflichtungen nicht über.

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