JudikaturJustizRS0108505

RS0108505 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2002

In der kurzfristigen (ca. eine Stunde) Fixierung und Stabilisierung einer erheblich pflegebedürftigen Person ausschließlich zu ihrem Selbstschutz bei Abwesenheit einer Pflegeperson kann kein strafrechtlich relevantes Verhalten einer solchen Pflegeperson erblickt werden. § 99 StGB scheidet schon mangels natürlicher Fähigkeit der pflegebedürftigen Person zu einer ansonsten möglichen willkürlichen Ortsveränderung aus.

Entscheidungen
2