JudikaturJustizRS0108441

RS0108441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Februar 2004

Es ist gerichtsbekannt (§ 269 ZPO), daß auch in Pflegeheimen gelähmte Personen häufig in "Gitterbetten" untergebracht werden, damit sie nicht herausfallen (können) und sich dabei unter Umständen verletzen.

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2