RS0108406 – OGH Rechtssatz
RS0108406 – OGH Rechtssatz
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Die Äußerung des beisitzenden Richters: "Was heißt verteilt? Das Material ist ja uralt und noch vorhanden. Da sitz ich ja für nix da", verstößt mit Rücksicht auf diese Wortwahl auch dann gegen das einem Richter durch die Bestimmungen der §§ 52 Geo, 57 Abs 3 RDG auferlegte Sachlichkeitsgebot, wenn damit nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß Fragen des Vorsitzenden und des Staatsanwaltes unnötig seien und das Verfahren nur verzögern.