Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, daß das Urteil zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger den Betrag von S 1,242.344 samt 4 % Zinsen aus S 293.003,39 vom 9.11. bis 11.11.1992, aus S 817.889,99 vom 12.11. bis 17.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtseinheit zulässig und im Sinne der Stattgebung der Klage in der Hauptsache auch berechtigt. Die geltend gemachten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Verfahrens wurden geprüft; sie liegen nicht vor, was…