RS0108311 – OGH Rechtssatz
RS0108311 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus § 22 GBG kann ein Anspruch auf Herausgabe von für die Verbücherung erforderlichen Urkunden durch einen der Vormänner nicht abgeleitet werden.
RS0108311 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus § 22 GBG kann ein Anspruch auf Herausgabe von für die Verbücherung erforderlichen Urkunden durch einen der Vormänner nicht abgeleitet werden.