Spruch 1. Der "außerordentliche" Revisionsrekurs wird zurückgewiesen, soweit er die Bestätigung der Zurückweisung des Rekurses gegen die Abweisung des Sicherungsantrags betrifft. 2. Im Übrigen wird dem Gericht zweiter Instanz aufgetragen, die Rekursentscheidung durch einen Ausspruch über den Geldwert des z…
Text Begründung: Die Kläger begehrten - gestützt auf das Nachbarrecht -, die beklagte Marktgemeinde schuldig zu erkennen, die auf dem Dach eines Sportplatzgebäudes "angebrachte Sirenenanlage zu entfernen oder derart zu montieren, dass durch die Inbetriebnahme dieser Anlage eine Beeinträchtigung entsteht,…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist teilweise jedenfalls unzulässig, teilweise entzieht er sich nach der derzeitigen Sachlage einer Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof. 1. Der in zweiter Instanz bestätigte Beschluss betrifft Entscheidungsgegenstände, die bei Lösung der Frage nach der Zu…