RS0108270 – OGH Rechtssatz
RS0108270 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Gesetz darf Ausnahmen von den Prinzipien der Mündlichkeit und Volksöffentlichkeit vorsehen, nicht aber das Prinzip als solches abändern.
RS0108270 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Gesetz darf Ausnahmen von den Prinzipien der Mündlichkeit und Volksöffentlichkeit vorsehen, nicht aber das Prinzip als solches abändern.