Spruch 1. Dem Revisionsrekurs des Verpflichteten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes vom 5.2.1996, GZ 4 R 38/96d-131, wird nicht Folge gegeben. 2. Dem Rekurs der Ersteher gegen den Beschluß des Rekursgerichtes vom 25.3.1996, GZ 4 R 128/96i-147, wird ebenfalls nicht Folge gegeben. Die Ersteher haben d…
Text Begründung: Die versteigerte, in der Steiermark liegende Liegenschaft ist ein landwirtschaftliches Anwesen im Ausmaß von 8 ha 43 a 98 m2. Gemäß den Versteigerungsbedingungen wurde sie am 26.4.1995 in sechs "Parzellengruppen", die aus einem oder mehreren Grundstücken bestanden, ausgeboten und zuges…
Rechtliche Beurteilung Der von den Erstehern gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Rekurs ist rechtzeitig, aber nicht berechtigt. Der angefochtene Beschluß wurde dem Zweitersteher, der zugleich Bevollmächtigter der Erstersteherin ist, nach dem Inhalt des Rückscheins und den damit übereinstimmenden Angaben i…