JudikaturJustizRS0108238

RS0108238 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2004

Selbst wenn noch nicht alle allenfalls als Erben berufene Personen ihre Erbserklärungen abgegeben haben, kann es zweckmäßig sein, sofort bei bereits abgegebenen widerstreitenden Erbserklärungen über die Parteirollen für den Erbrechtsstreit zu entscheiden (abgehen von GlUNF 2233).

Entscheidungen
2