Spruch Der Revisionsrekurs des Franz B*****, geboren am 1.5.1952, wird, a) soweit er den Punkt 1. des erstgerichtlichen Beschlusses betrifft, als verspätet zurückgewiesen; b) soweit er Punkt 2. des erstgerichtlichen Beschlusses betrifft, mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Erblasser hinterließ drei großjährige Kinder, und zwar Franz B*****, geboren am 1.5.1952, Ingrid S***** und Brigitte J*****. Eine eigenhändig verfaßte letztwillige Verfügung des Erblassers vom 11.3.1989 hat folgenden Wortlaut: "Ich, B***** Franz, geb. am 3.VI.1922, vererbe meinen…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist verspätet und außerdem nicht zulässig. Die angefochtene Rekursentscheidung wurde dem Revisionsrekurswerber Franz B***** am 24.1.1997 zugestellt. Sein mit 17.2.1997 datiertes Rechtsmittel wurde, wie sich aus dem von ihm vorgelegten Postaufgabeschein ergibt, …