Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger gaben am 4.6.1996 vor dem Erstgericht unter Verwendung eines Formblattes eine gerichtliche Aufkündigung zu Protokoll, mit der sie die an den Beklagten vermietete Wohnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31.7.1996 aufkündigten. Als Kündigungsgrund wurde nur da…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Sie ist im Sinne einer Aufhebung der Entscheidung des Berufungsgerichtes zur weiteren Behandlung der Berufung des Beklagten berechtigt. Der Vermieter hat gemäß § 33 Abs 1 MRG in der Kündigung die Kündigungsgründe kurz anzuführen; andere Kündigungsgründe kann er in diesem…