Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Kläger gelangte 1991 als Asylwerber nach Österreich und war zufolge § 64 Abs 5 KFG 1967 berechtigt, bis 20.September 1992 in Österreich Kraftfahrzeuge der Gruppe „B“ zu lenken. Am 19.Juni 1992 beantragte der anwaltlich vertretene Kläger bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist nicht zulässig. Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an einen Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden. Eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO liegt dann vo…