JudikaturJustizRS0108006

RS0108006 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 1997

Wurde mit Beschluß des Erstgerichtes das Revisionsverfahren bis zur Erledigung einer eingebrachten Wiederaufnahmsklage unterbrochen, hat dieses auch über einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden.