JudikaturJustizRS0107947

RS0107947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 2008

Pacht ist auch zu verneinen, wenn der Bestandnehmer nach Beendigung des Rechtsverhältnisses nicht zur Rückstellung eines lebenden Unternehmens verpflichtet ist. Das gilt vor allem auch für einen Bestandvertrag, der sich nicht auf ein lebendes, sondern auf ein erst zu errichtendes Unternehmen beziehungsweise einen neu zu gründenden Betrieb bezieht.

Entscheidungen
2