Spruch Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben und das angefochtene Berufungsurteil dahin abgeändert, daß das Urteil der ersten Instanz wiederhergestellt wird. Der Revision des Klägers hingegen wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat seine Kosten des Verfahrens aller drei Instanzen selbst …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war (und ist weiterhin) Arbeitnehmer eines Arbeitgebers, über dessen Vermögen am 1.4.1996 das Ausgleichsverfahren (17 Sa 11/96s des Landesgerichtes Ried im Innkreis) eröffnet wurde. Mit Antrag vom 6.5.1996 machte der Kläger Insolvenzausfallgeld von S 1.212,-- netto …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind aus den vom Berufungsgericht genannten Erwägungen zulässig, die Revision der beklagten Partei ist berechtigt, nicht aber die des Klägers. Gemäß § 67 Abs 8 lit a EStG sind mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht (sogenannte…