Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf 20 (zwanzig) Monate herabgesetzt. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten Urteil wurde Rupert K***** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er ab September 1996 bis 3. Oktober 1996 in Wien einen Vorrat von Waffen, Schießbedarf und an…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 6, 8 und 12 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Dem Beschwerdevorbringen (Z 6) zuwider wurde zu Recht von der Stellung einer Eventualfrage wegen Vergehens nach § 36 WaffG Abstand genommen. Ei…