Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung lautet: "Das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß das Dienstverhältnis des Wolfgang B***** zur Stadt Wien über den 20.12.1994 hinaus aufrecht ist, wird abgewiesen. Die klagende Partei…
Text Entscheidungsgründe: Der Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien, über dessen Vermögen zwischenzeitig der Konkurs eröffnet wurde, war Lenker des Rettungs- und Krankenbeförderungsdienstes und Vertragsbediensteter der Stadt Wien. Am 1.3.1995 erhielt er vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die Revisionswerberin meint, für eine unterschiedliche Auslegung des § 41 WrVBO 1979 und des § 20 Abs 1 Z 4 B-DG bestehe kein Anlaß. Auch die erstgenannte Bestimmung nehme (indirekt) Bezug auf § 27 StGB. Die in Angelegenheiten des Bundesrechtes erlassenen Gesetze und V…