Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: In Rechtsnachfolge zur verstorbenen Frau D***** wurde Gertrud A***** im Erbwege Eigentümerin der Liegenschaft 1040 Wien, T*****. Am 1.7.1975 schloß diese mit der Beklagten eine "Vereinbarung" betreffend die Räumlichkeiten mit den topographischen Bezeichnungen 2, 9, 10 und 14 (gelegen i…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Vorinstanzen die Rechtsfrage in wesentlichen Punkten nicht auf der Grundlage der erstgerichtlichen Feststellungen (SZ 59/101) und außerdem wesentliche Rechtsfragen des Bestandrechtes im Zusammenhang mit einer Teilkündigung wegen Eigenbedarfs unrichtig gelöst habe…