JudikaturJustizRS0107471

RS0107471 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 1997

Das Haager EKG ist ein multilaterales Abkommen, das von den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden und auszulegen ist. Art 17 dieses Abkommens sieht vor, daß Fragen, die im Übereinkommen geregelte Materien betreffen, aber nicht ausdrücklich entschieden sind, nach den allgemeinen Grundsätzen, die dem Abkommen zugrunde liegen, zu entscheiden sind. Sind die Mitgliedstaaten somit zu einer sogenannten "autonomen", das heißt dem internationalen Charakter des Abkommens Rechnung tragenden Lückenfüllung verpflichtet, so gilt dies umsomehr für die Auslegung von Normen des Gemeinschaftsrechtes.