JudikaturJustizRS0107470

RS0107470 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2015

Ein offensichtlicher Schreibfehler, der nach der ganzen Gestaltung des Vertrages und der Aufsandungserklärung keinen Zweifel aufkommen lässt, steht der Bewilligung der Einverleibung nicht entgegen.

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