JudikaturJustizRS0107398

RS0107398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Dezember 2020

Ein Antrag auf Vernehmung eines Dritten darüber, was eine Zeugin (Tatopfer) diesem von dem Tathergang erzählt habe oder nicht erzählt habe, zielt auf einen unzulässigen Erkundungsbeweis ab.

Entscheidungen
5