Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Die Akten werden gemäß § 285 i StPO iVm § 290 Abs 1 letzter Satz StPO dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag.Dr.Nahida A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden …
Rechtliche Beurteilung Die Anordnung der Anstaltsunterbringung bekämpft die Betroffene mit einer formell auf die Z 5 und 5 a, inhaltlich auch auf Z 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Die an die Spitze der Rechtsmittelschrift gestellten Ausführungen, welche die Beschwerdeführerin selbst nicht als …