Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung (wegen Strafe) wird nicht Folge gegeben. Die Berufung "punkto Schuld" wird zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthält, wurde Dr.Roman J***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21.April 1994 in Wien als Schuldner mehrerer Gläubiger sein Vermö…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Angeklagten aus den Gründen der Z 5, 5 a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Die Mängelrüge (Z 5) erachtet die Urteilsbegründung als unvollständig, weil die Tatrichter die Verantwortung des Angeklagten sowie Aussagen seiner…