JudikaturJustizRS0107294

RS0107294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Die Feststellung, wonach eine Waage zum Abwiegen der tataktuellen Suchtgifte verwendet wurde, reicht zur abschließenden Beurteilung der Einziehungsvoraussetzungen, die eine besondere Beschaffenheit des Gegenstandes erfordern, welche die Maßnahme geboten erscheinen läßt, um der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen entgegenzuwirken (Leukauf/Steininger Komm3 § 26 RN 3 f), nicht aus.

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