RS0107078 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bis zur Errichtung des Arbeitsmarktservices war die Arbeitsmarktverwaltung Teil der Hoheitsverwaltung. Mit dem Arbeitsmarktservice sollte ein aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedertes öffentliches Dienstleistungsunternehmen errichtet werden, das die von der Bundesregierung formulierten arbeitsmarktpolitischen Ziele und Vorgaben umsetzt.