JudikaturJustizRS0107002

RS0107002 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2010

Für Vergütungsansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem dem Berechtigten bekannt ist, dass und von wem er eine Vergütung zu fordern hat. Die bloße Möglichkeit, einen Vergütungsanspruch zu besitzen, reicht nicht aus.

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