Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit S 77.948,53 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 10.776,42 …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft aufgrund eines Bescheides des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst aus dem Jahre 1982 berechtigt, alle den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zustehenden Vergütungsansprüche ("Leerkassettenvergütungen"…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig; sie ist auch berechtigt. Die Klägerin hält an ihrer Auffassung fest, daß die Leerkassettenvergütung nach § 42 Abs 5 UrhG aF nur dann nicht anfalle, wenn der Erzeuger oder Importeur das Trägermaterial unmit…