Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz ist die H***** Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft) eingetragen. Der nunmehrige Rechtsmittelwerber war an der Gesellschaft mit 20 % beteiligt, sein am 3.Juni 1990 verstorbenen Vater hielt 80 % der Geschäftsanteile. Bezüglich des wesentlich…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Rechtsmittelwerbers ist gemäß § 15 Abs 1 FBG (Art I des BG BGBl 1991/10) und § 14 Abs 1 AußStrG zulässig, aber nicht berechtigt. Auch in Firmenbuchsachen ist der Revisionsrekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluß des Rekursgerichtes gemäß § 15 Abs 1 FBG nur…