JudikaturJustizRS0106731

RS0106731 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2017

Soweit es um seine Rechte geht, ist der nasciturus ab dem Zeitpunkt der Empfängnis, das ist nach herrschender Meinung die Vereinigung von Samen und Eizelle (Aicher aaO Rz 2; Posch in Schwimann, § 22 ABGB Rz 1), teilrechtsfähig. Die ratio der Bestimmung zielt auf einen möglichst frühen Schutz des werdenden Lebens. Als relevanter Zeitpunkt (Empfängnis im Sinne des § 22 ABGB) ist die Vereinigung von Ei und Samenzelle anzusehen.

Entscheidungen
2