Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 4.12.1946 geborene Kläger wurde mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung mit Wirksamkeit vom 1.10.1993 in den Ruhestand versetzt. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 8.4.1994 wurde ihm nach dem Tiroler PflegegeldG vom 1.7. bis 30.9.1993 e…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. An der Passivlegitimation des beklagten Bundesrechenamtes bestehen keine Zweifel. Anders als im Verwaltungsverfahren steht der jeweilige Entscheidungsträger dem (vermutlich) Anspruchsberechtigten im Sozialrechtsverfahren nach dem ASGG nicht mehr in hoheitlicher F…