Spruch Hannes (Peter) T***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die vom Verteidiger eingebrachte Beschwerde wird ab-, die vom Angeklagten eigenhändig verfaßte wird zurückgewiesen.…
Text Gründe: Hannes (Peter) T***** befindet sich seit 18.Dezember 1996 (mit Ausnahme der Zeiten vom 22.Jänner bis 5.Februar 1997 und vom 3.Juni 1997 bis voraussichtlich 19.Juli 1997 zum Vollzug von Verwaltungsstrafen) in Untersuchungshaft. Er wurde in diesem Verfahren mittlerweile mit Urteil des Landes…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richten sich eine vom Verteidiger des Angeklagten eingebrachte Grundrechtsbeschwerde, in welcher das Vorliegen des Haftgrundes bestritten, die Anwendung gelinderer Mittel gefordert und die unverhältnismäßige Dauer der Untersuchungshaft gerügt wird sowie ein vom Untersuchung…