Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes im Umfange der Entscheidung über das gegen die Zweitbeklagte gerichtete Klagebegehren wie folgt zu lauten hat: "Das Klagebegehren des Inhalts, die Zweitbeklagte sei schul…
Text Entscheidungsgründe: Mit der am 22.5.1996 zur Post gegebenen und am 24.5.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage aus einem Kreditvertrag begehrt die klagende Partei von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von S 130.668 samt Zinsen. Bei beiden Beklagten wird das Geburtsdatum angegeben…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Zweitbeklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage in der wesentlichen Frage der Verteilung der Behauptungslast verkannt hat; sie ist auch berechtigt. Die Zweitbeklagte macht in ihrem Rechtsmittel geltend, daß das Vorliegen der Voraussetzungen des § 151 Abs 2 AB…