RS0106612 – OGH Rechtssatz
RS0106612 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Übertragung von Sicherungseigentum an einem Warenlager (im Wert von zwanzig Millionen Schilling) kommt nicht wirksam zustande, wenn das Warenlager ungeachtet der Bestellung eines "Lagerhalters" (eines Angestellten des Sicherungsgebers) für jeden Bediensteten für zugänglich blieb, laufend Halbprodukte und Fertigprodukte aus dem Warenlager entnommen wurden und an deren Stelle andere in das Lager gebracht wurden, und der Lagerhalter auf nachträgliche Kontrollen beschränkt blieb.