JudikaturJustizRS0106580

RS0106580 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Februar 2024

Liegen bezüglich eines Endurteils über mehrere Personen (§ 56 Abs 1 StPO) auch nur bei einer die in § 458 Abs 2 erster Satz StPO genannten Voraussetzungen nicht vor, so ist die Ausfertigung des Urteils in gekürzter Form unzulässig.

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