Spruch Das Urteil des Landesgerichts Wels als Jugendschöffengericht vom 8. März 2016, GZ 25 Hv 46/15d 166, verletzt 1./ in seiner Ausfertigung in gekürzter Form § 270 Abs 4 erster Satz StPO; 2./ in der rechtlichen Unterstellung der vom Schuldspruch III./2./ bis 16./, 18./ und 24./ des Angeklagten Patric…
Text Gründe: Mit in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Wels als Jugendschöffengericht vom 8. März 2016 (ON 166) welches auch Schuldsprüche der Mitangeklagten Dominik M*****, und Sabrina S*****, Freisprüche sowie Privatbeteiligtenzusprüche enthält, wurden – soweit hier von Relevanz –…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht das angefochtene Urteil mit dem Gesetz nicht im Einklang. 1./ § 270 Abs 4 StPO erlaubt die Ausfertigung eines unangefochten gebliebenen Urteils in gekürzter Form nur dann, wenn (so…